Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers des Hans von Wangenheim bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda
Datierung
1451 Juni 05
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo primo in die Bonifacii archiepiscopi et martiri
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hans von Wangenheim (Wangenheym) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonneborne) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, seinen Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nesze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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