Identifikation (Urkunde)
Datierung
1282 Februar 24
Originaldatierung
Dise uzrichtunge die da vor gescriben ist geschach bi deme dorph zu Vustad von Gotes geburte tusent iar zvei hundert iar unde zvei und achcig iar an deme Dinstage nach sente Petirs tage ime lenzen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Eberhard von Schlüsselberg, Gottfried von [Hohenlohe-]Brauneck und Berthold von Lisberg bekunden, dass sie auf den von König Rudolf in Oppenheim ausgesprochenen Befehl es übernommen haben, den Streit zwischen Berthold [II. von Sternberg], Bischof von Würzburg, und Bertho [von Bimbach], Abt von Fulda, gemäß der vor dem König in Nürnberg geschehenen Sühne zu schlichten und treffen Bestimmungen darüber, in welcher Weise diese Schlichtung vor sich gehen soll: Im Schadensfall entscheiden vier gewählte Geschworene sowie gegebenenfalls ein weiterer Mittelsmann, wer als Schuldiger den Schaden erstatten oder für drei Monate seinen Herrn als Bürgen stellen muss. Bei Nichteinhaltung der getroffenen Bestimmungen droht zusätzlich die königliche Buße. Sollte der Schuldner fliehen, muss dessen Herr den Geschädigten mit dem Gut des Geflohenen entschädigen. Außerdem sollen sich Amtmann und Herr der Schuldnerseite bei der Klägerseite entschuldigen. Handlungsort: Fuchsstadt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler
Eberhard von Schlüsselberg, Gottfried von Brauneck, [Berthold von Lisberg]
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 fehlt)
Druckangaben
Schannat, Historia Fuldensis, Nr. XCVIII
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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