Identifikation
Titel
Verordnung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass alle Memorialien, Bittschriften etc. auf gestempeltem Papier sowie ohne große Umschweife oder Anzüglichkeiten und der Wahrheit entsprechend einzureichen sind. Es ist verboten, dass an kurfürstlichen Gerichtsstellen nicht rezipierte und approbierte Advokaten, Prokuratoren oder Notare zur Ausfertigung von Memorialien etc. herangezogen werden, ebenso Amts- und Gerichtsschreiber
Laufzeit
Mainz, 1768 Mai 2
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Kurmainz
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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