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HStAD Bestand E 3 E Nr. 2/25

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass alle Memorialien, Bittschriften etc. auf gestempeltem Papier sowie ohne große Umschweife oder Anzüglichkeiten und der Wahrheit entsprechend einzureichen sind. Es ist verboten, dass an kurfürstlichen Gerichtsstellen nicht rezipierte und approbierte Advokaten, Prokuratoren oder Notare zur Ausfertigung von Memorialien etc. herangezogen werden, ebenso Amts- und Gerichtsschreiber

Laufzeit

Mainz, 1768 Mai 2

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Kurmainz

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF