Identifikation
Titel
Verordnung: Nach Ablauf eines jeden Vierteljahres soll von jedem Ort ein Verzeichnis eingereicht werden, aus dem zu erkennen ist, welche Rechtssachen eingeklagt sind und was an Amtssporteln erhoben wurde etc.
Laufzeit
Gießen, 1728 Oktober 24
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |
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Detailseite | Nutzungsdigitalisat | TIF |
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