Verordnung: Nach Ablauf eines jeden Vierteljahres soll von jedem Ort ein Verzeichnis eingereicht werden, aus dem zu erkennen ist, welche Rechtssachen eingeklagt sind und was an Amtssporteln erhoben wurde etc.
Gießen, 1728 Oktober 24
nur Xerokopien
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3685975