HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1650

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1576 Juni 23

Originaldatierung 

... der gebenn und geschehen zu Hamelburgk Sambstags den 23ten Junii nach Cristi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt funfftzehen hundert und im sechs und siewentzigsten jhare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Julius [Echter von Mespelbrunn], Bischof von Würzburg, Herzog von Franken, Hermann von Windhausen (Winthausen), der neu gewählte Dekan von Fulda, sowie der Konvent von Fulda bekunden, dass Bischof Julius als Sukzessor und Administrator des Klosters Fulda und mit Zustimmung Abt Balthasars [von Dernbach], gebeten und beauftragt wurde, über den Gnadenstand und den Unterhalt Abt Balthasars zu verhandeln. Als Abfindung erhält Balthasar 9000 Gulden an bestimmten Terminen, dazu die Propstei Petersberg und die Güter im Amt Steinau. Die Propstei Petersberg erhält er mit allen Rechten und allem Zubehör einschließlich des Vogteirechts. Vom Datum der Ausstellung der Urkunde an werden ihm die genannten 9000 Gulden zu folgenden Terminen zugeteilt: jedes Vierteljahr oder an den Goldfasten [Quatembern] des nächstfolgenden Quartals, angefangen am Fest der Kreuzerhöhung [Exaltatio Crucis, September 14] 2250 Gulden, der Gulden je zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern, die er von Kantorei oder Kantor in Fulda gegen Quittung erhält. Sobald er die Propstei und das Amt mit ihren Rechten in Besitz nimmt, werden alle dort ansässigen Untertanen, Lehns- und Zinsleute angewiesen, ihm untertänig und dienstpflichtig zu sein. Bischof Julius sowie Dekan und Konvent von Fulda verpflichten sich, diese Abmachungen einzuhalten. Als Unterpfand in dieser Sache setzen sie die in der Stiftsherrschaft Fulda gelegenen Ämter Bieberstein und Mackenzell ein, jedoch nur als Rückversicherung (inthaltung). Sollten die Aussteller gegenüber dem Abt mit den Zahlungen in Verzug kommen oder aber die Nutzung oder Einkünfte von Amt und Propstei durch wissentliche Übertretungen behindern und dadurch Kosten verursachen, fallen ihm die genannten Unterpfänder zu, die er dann wie sein eigenes Hab und Gut gleichermaßen nutzen wie verkaufen darf. Diese Unterpfänder bleiben solange in seinem Besitz, bis die entstandenen Schäden und Kosten beseitigt werden und die ursprünglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Für den Fall, dass Abt Balthasar stirbt, wird vereinbart, dass noch etwaige, zu den vereinbarten Fristen ausstehende Geldzahlungen nicht mehr geleistet werden sollen; die Propstei Petersberg und das Amt Steinau fallen dann wieder an Fulda zurück. Verwandte und Freunde des Abtes sollen diesen Vorgang nicht behindern. Darüber hinaus wird Abt Balthasar dazu angehalten, pfleglich mit Propstei und Amt umzugehen und diese nicht herunterzuwirtschaften (in abgang oder zerrüttung nit geraten lassen). Sollte er diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, kann ihm der Bischof diese zugunsten des Klosters wieder entziehen. Abt Balthasar hatte in dieser Sache auf das Urteil von Schiedsleuten vertraut und die oben genannte Kapitulation angestrengt; mit den genannten Vereinbarungen kommen ihm Bischof und Kloster entgegen, auch um Klagen zu vermeiden. Bischof und Kloster verpflichten sich nochmals zu den genannten Zahlungen an Abt Balthasar, sehen sich aber an weitergehende Ansprüche nicht gebunden. Die geschlossenen Vereinbarungen sollen nicht durch Rechts- und Gerichtsstreitigkeiten und auch nicht durch Hinterlist durch die Vertragspartner oder Dritte gefährdet werden. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Hammelburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Siegler 

Bischof Julius

Dekan und Konvent von Fulda

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Nr. 1 Siegelrest, Nr. 2 in Holzkapsel)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der Passus (oder goltvasten zu schirstem [nächstfolgendem] quartal) ist als Randbemerkung auf der linken Seite der Urkunde nachgetragen.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original