HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1648

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1575 Oktober 12

Originaldatierung 

... der gebenn ist inn irer fürstlichen gnaden cannzley zu Fulda Mittwochenns den 12ten Octobris anno 75

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, Georg der Ältere von Haun und Wilhelm Rudolf von Haun auf Burg Haun einen Burgfrieden geschlossen haben. Bereits zuvor haben die von Haun das Abtsgericht in Fulda wegen Streitigkeiten in dieser Sache angerufen. Zur Beilegung des Streits werden folgende Beschlüsse gefasst: Der Abt misstraut den beiden von Haun und ihrem adligen Beistand vor dem fürstlichen Gericht. Der Burgfrieden bezieht sich auf den ganerblichen Teil, den die von Haun besitzen und geht zurück auf einen Burgfrieden [vgl. Nr. 1596], den Abt Wolfgang zuvor mit den von Haun vereinbart hat und dessen Einhaltung erfolglos durch deren Amtmann überwacht wurde. Die von Haun willigen in die Aufrichtung eines neuen Burgfriedens ein. Die Einhaltung des neuen Burgfriedens soll vom Amtmann des Abtes überwacht werden. Die von Haun schwören und geloben, diesen Frieden einzuhalten. Sobald dies erfolgt ist, bekräftigt der Abt den neuen Frieden. Die von Haun werden verpflichtet, den neuen, auf alten Gewohnheiten beruhenden Frieden ihres Landes- und Lehnsfürsten anzuerkennen und schulden ihm untertänigen Dank. Dagegen verspricht der Abt, auf alle Ansprüche, die durch Schäden und Auseinandersetzungen entstanden sind, gegenüber den von Haun zu verzichten. Vor den Räten wird der Verzicht auf solche Forderungen ipso iure bekräftigt. Wenn es innerhalb der Ganerben zu Streitigkeiten über die Untertanen kommt, sollen diese vor dem Amtmann verhandelt werden. Hinsichtlich des Erbes von Johann (Hans) Joachim und Simon von Haun soll durch die Kanzlei des Abtes von Fulda für beide Parteien eine gütliche Lösung gefunden, niedergeschrieben und vermittelt werden. Nach einer gütlichen Einigung soll diese Teil des neuen Burgfriedens werden. Ein weiterer Punkt dieses Friedens betrifft zahlreiche, in den Auseinandersetzungen von den von Haun unterhaltene (abgepfrundt) Pferde, für deren Fütterung (atzung) Kosten entstanden sind. Die Pferde wurden teils verkauft, teils auf Beschluss des Abtes den Untertanen für den Ackerbau und den Verkauf (ausstellung) der Feldfrüchte zur Verfügung gestellt. Die daraus erzielte Summe soll acht armen Leuten zur Entlohnung (belohnungs) ihrer Arbeit gegeben werden und damit den von Haun zugute kommen; noch ausstehende Kosten sollen ihnen erstattet werden. Über den Teil des Hauses von Wilhelm Rudolf von Haun, über dessen Bau es zuvor Streit gab, wird ein Vergleich geschlossen. Die von Haun verpflichten sich eidlich auf den neuen Burgfrieden und versprechen gegenüber dem Abt, ihm auch in der Not untertänig zu bleiben. Alle weiteren Verhandlungspunkte, die noch in den Burgfrieden eingehen könnten, sollen nicht in diesen einfließen, sondern vor Ort geklärt werden. Mit diesem Vertrag soll besonders eine Aussöhnung zwischen Georg von Haun dem Jüngeren und dem Abt von Fulda erreicht werden. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2, Papiersiegel 3)

Siegler 

Kanzlei des Abtes von Fulda, Georg der Ältere von Haun, Wilhelm Rudolf von Haun

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, drei aufgedrückte Papiersiegel

Weitere Überlieferung 

StaM, Kopiare Fulda: K 443, f. 706-711

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Bei dem in der Urkunde genannten Fuldaer Abt Wolfgang handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Wolfgang Schutzbar genannt Milchling.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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