HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2020

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1692 Juli 28

Originaldatierung 

So geschehen Fuldt den 28ten Iulii anno 1692

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Margarete (Margaretha) Dorothea Gross, geborene von Buchenau, und Hermann Siegmund (Sigmundt) von Peterswald zu Leibolz (Luboltz), Fuldaer Forstmeister, als Vormund der Katharina Christina (Catharina Cristina) von Calenberg, Anna Lucretia von Calenberg, Anna Katharina (Catharina) von Calenberg und Elisabeth Margarete (Margretha) von Calenberg bekunden, dass sie Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dem Kloster Fulda ihre im Verfall begriffenen Fuldaer Lehngüter in Dipperz und Borsch (Borscha) [Ortsteil von Geisa] mit allem Zubehör und allen Rechten für 13800 Gulden, jeder Gulden im Wert von 15 Batzen oder 60 Kreuzern Fuldaer Währung, dauerhaft verkauft haben. Von der Kaufsumme werden folgende Beträge abgezogen: 1688 Dezember 1 (unter dem 1ten Xbris 1688) und 1690 Mai 1 (am 1ten Maii 1690) hat die Verkäuferin die Güter für 4500 Gulden verpfändet; des Weiteren sind ihr 2000 Gulden, die ihr aufgrund ihres von ihren Eltern ererbten Guts zustehen, laut eines Vertrags mit den Vormündern, der in der Fuldaer Kanzlei 1691 September 20 (unter dem 20ten 7bris 1691) erstellt wurde, bar gezahlt worden. Es verbleiben insgesamt 7300 Gulden; davon werden 6000 Gulden mit einem jährlichen Zinssatz von fünf Prozent als Pension für die Pflegbefohlen angelegt; die restlichen 1300 Gulden sollen zur Bezahlung von Schulden verwendet werden; sollte das Geld nicht ausreichen, sollen die Restschulden von den 6000 Gulden abgezogen werden. Dem Abt und dem Kloster stehen alle Einkünfte der verkauften Güter zu, die in diesem Jahr noch anfallen. Die Verkäufer weisen den Abt und das Kloster in den Besitz der verkauften Güter ein; sie verzichten für sich und ihre Pflegbefohlenen auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter, sobald die Kaufsumme vollständig bezahlt ist; sie entbinden ihre Untertanen und Lehnsleute von allen Verpflichtungen ihnen gegenüber und weisen sie an, künftig dem Abt und dem Kloster zu dienen. Margarete Dorothea Gross bekundet, dass sie vom Abt die genannten 2000 Gulden erhalten hat, sagt den Abt und das Kloster von der Zahlung los und verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel gegen dieses Rechtsgeschäft. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)

Unterschriften 

(Catherina Cristina im nahm / meiner undt vollmacht meiner / drei geschwister alle von Calenberg

Margretha / Dorothea Grossin / geborne von Buchnaw

Herman Sigmundt von Peters/waldt doch mir und den meinigen / ohne schaden)

Siegler 

Margarete Dorothea Gross, geborene von Buchenau

Katharina Christina von Calenberg, Hermann Siegmund von Peterswald

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 2025 und Nr. 2026.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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