Identifikation
Titel
Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass Juden vom Lande ebenso wie christliche Metzger Fleisch in die Stadt bringen und dort verkaufen dürfen, weil die Metzger dort das Fleisch zu teuer anbieten und sich an keine Ordnung binden lassen wollen.
Laufzeit
1704
Bestellsignatur
C 4 Nr. 281/1 Bl. 370
Vermerke
Enthält
Bucheintrag, um 1722