HStAD Bestand R 21 J Nr. 1676

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass Juden vom Lande ebenso wie christliche Metzger Fleisch in die Stadt bringen und dort verkaufen dürfen, weil die Metzger dort das Fleisch zu teuer anbieten und sich an keine Ordnung binden lassen wollen.

Laufzeit 

1704

Bestellsignatur 

C 4 Nr. 281/1 Bl. 370

Vermerke

Enthält 

Bucheintrag, um 1722

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.