Drucken

HStAD Bestand R 21 J Nr. 1676

Beschreibung

Identifikation

Titel

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass Juden vom Lande ebenso wie christliche Metzger Fleisch in die Stadt bringen und dort verkaufen dürfen, weil die Metzger dort das Fleisch zu teuer anbieten und sich an keine Ordnung binden lassen wollen.

Laufzeit

1704

Bestellsignatur

C 4 Nr. 281/1 Bl. 370

Vermerke

Enthält

Bucheintrag, um 1722

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.