HStAD Bestand R 21 J Nr. 1680

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass die Juden nur zu ihrer Notdurft schlachten dürfen. Dasjenige, was sie nicht brauchen, dürfen sie viertelsweise, nicht aber pfundweise, weggeben.

Laufzeit 

1709

Bestellsignatur 

C 4 Nr. 281/1 Bl. 370v

Vermerke

Enthält 

Bucheintrag, um 1722

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.