Identifikation
Titel
Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass die Juden nur zu ihrer Notdurft schlachten dürfen. Dasjenige, was sie nicht brauchen, dürfen sie viertelsweise, nicht aber pfundweise, weggeben.
Laufzeit
1709
Bestellsignatur
C 4 Nr. 281/1 Bl. 370v
Vermerke
Enthält
Bucheintrag, um 1722