Drucken

HStAD Bestand R 21 J Nr. 1680

Beschreibung

Identifikation

Titel

Landgräflich-hessische Verordnung des Inhalts, dass die Juden nur zu ihrer Notdurft schlachten dürfen. Dasjenige, was sie nicht brauchen, dürfen sie viertelsweise, nicht aber pfundweise, weggeben.

Laufzeit

1709

Bestellsignatur

C 4 Nr. 281/1 Bl. 370v

Vermerke

Enthält

Bucheintrag, um 1722

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.