HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1973

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1682 August 12

Originaldatierung 

So geschehen Dippertß den 12ten Augusti anno 1682

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Otto Wilhelm von Calenberg zu Dipperz, bekundet für sich, seine Ehefrau Margarete (Margretha) Dorothea und seine Erben, dass er Placidus [von Droste], Abt von Fulda, seine Fuldaer Lehngüter, die bisher zu seinem Gut in Dipperz gehört haben, mit allem Zubehör und allen Einkünften und Rechten dauerhaft verkauft hat. Verkauft werden folgende Lehngüter: ein Gut in Maberzell, das zurzeit Sebastian Kohlmann innehat und davon einen jährlichen Zins von drei Pfennigen für ein Viertel Festbrot (schönbrodt), einer halben Gans, einem Viertel eines Fastnachtshuhns, einem halben Sommerhahn, siebeneinhalb Eiern, einem Viertel Roggen (korn) und einem Viertel Hafer zahlt; ein Gut in Künzell, das die Jesuiten [in Fulda] besitzen und davon einen jährlichen Zins von 30 Böhmischen [Groschen] als Hauszins, einem Gulden und 14 Böhmischen [Groschen] für acht Schafskäse, zehn Böhmischen [Groschen] von der Schäferei, zwei Böhmischen [Groschen] und drei Pfennigen für ein Festbrot, einem halben Huhn, einem Sommerhahn, einem halben Weidehammel, einem halben Osterlamm, 14 Maß Roggen (korn), 14 Maß Hafer und einem Maß Erbsen als Aussaat für ihren Acker - oder anstatt der Erbsen einen Gulden - zahlen; ein Gut in Niederbieber (Niedernbibra) [Gemeinde Hofbieber], das zurzeit Johann (Hannß) Behm und Johann (Hannß) Vogt innehaben und davon einen jährlichen Zins von einem halben Gulden als Hauszins, einem Böhmischen [Groschen] für ein Festbrot, einer Gans, zwei Sommerhähnen, einem Fastnachtshuhn, zehn Eiern, zweieinhalb Vierteln Roggen (korn) und zweieinhalb Vierteln Hafer zahlen. Die Kaufsumme beträgt 450 Gulden, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen], die Otto Wilhelm von Calenberg vom Abt bar erhalten hat. Mit dem Geld hat Otto Wilhelm 300 Gulden bezahlt, die er den Erben des Hektor (Hector) von Jossa geschuldet hat; für die 300 Gulden waren die verkauften Lehngüter zuvor an Hektor verpfändet worden. Otto Wilhelm von Calenberg sagt den Abt von der Zahlung der Kaufsumme los. Er verspricht für sich, seine Ehefrau und seine Erben bei seiner adeligen Ehre, künftig keinerlei Ansprüche auf die verkauften Güter zu erheben; er weist den Abt in den Besitz der Güter ein, leistet Währschaft und verzichtet auf die Einlegung jedweder Rechtsmittel. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Otto Wilhelm von Calenberg hat die Urkunde besiegelt, unterfertigt und dem Abt von Fulda übergeben. Handlungsort: Dipperz. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)

Unterschriften 

Otto Wilhelm von Calenberg

Siegler 

Otto Wilhelm von Calenberg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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