Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erklärung Sebastians von Fulbach zu Gleusdorf und Martins von der Tann zu Nordheim vor der Rhön bezüglich der Mündigkeit ihrer Pflegesöhne Hans und Christoph vom Stein
Datierung
1570 August 10
Originaldatierung
Gescheen donnerstags denn 10 augusti im fünfftzehenhundertten und siebentzigsten iare
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenurkunden von Stein)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Sebastian von Fulbach (Fülbach) zu Gleusdorf (Kleüsdorff) und Martin von der Tann (Thann) zu Nordheim vor der Rhön (Northaimb vor der Röhnne) erklären, dass sie bisher als Vormünder von Hans und Christoph vom Stein deren Lehen vom Abt von Fulda in Empfang genommen haben. Da ihre Pflegesöhne nun aber das mündige Alter erreicht haben, bitten sie Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, diesen die Lehen selbst zu verleihen. Siegelankündigung.
Siegler
Sebastian von Fulbach
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, papiergedecktes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vereinzelt aus Urk. 76 Nr. 3873.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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