Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Friedrichs von Reinfort und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda
Datierung
1655 Mai 19
Originaldatierung
Geben in unser stadt Fuldt mitwochen den neunzehenden tag maii im sechszehenhundert funff undt funffzigsten iahr et cetera
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Reinfort)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Friedrich von Reinfort (Reinforth) bestätigt für seine Ehefrau Anna Margarete Agnes, geborene Gans von Otzberg (Ganszen von Otzberg), und Georg Adolf von und zu Merlau (Merlaw) bestätigt für seine Ehefrau Maria Sabine, geborene Gans von Otzberg (Ganszin von Otzberg), die Belehnung mit dem Dorf und dem Gericht Dauernheim (Oberndauerheim) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Dornheim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Binheim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Lukas Heinrich Forstmeister von Gelnhausen
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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