HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2024

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1696 April 14/4

Originaldatierung 

So geschehen Fulda den 14./4. Aprilis 1696; [2. Urkunde:] So geschehen Fuldt den 14. April 1696

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass am Tag der Ausstellung dieser Urkunde zwischen Placidus [von Droste], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich (Hanß Fritz) von der Tann, Kaspar (Caspar) Wilhelm von der Tann, den Söhnen des verstorbenen Kaspar (Caspar) Adam von der Tann, als Erben des verstorbenen Otto Heinrich (Hennrich) von der Tann [und dessen Ehefrau] Christine von Rußwurm (Rußwurmin) sowie des Johann Philipp (Philip) von Rußwurm andererseits der folgende Vergleich geschlossen worden ist. Die Brüder treten für sich und ihre Erben dem Abt und dem Kloster ihren Anteil an den Gütern in Haun, die ursprünglich Giso (Geuß) von Haun besessen und die sie nunmehr geerbt haben, dauerhaft ab. Von Giso von Haun sind die Güter zunächst an Heinrich (Hennrich) [von] Rußwurm, dann an Johann Philipp von Rußwurm, darauf an Christine von Rußwurm und deren verstorbenen Ehemann Otto Heinrich [von der Tann] und schließlich an ihre verstorbenen Söhne, Otto Hermann [von der Tann] und Kaspar (Caspar) Adam [von der Tann] gelangt. Die Brüder sagen dem Abt zu, ihm den Besitz der Güter künftig in keiner Weise streitig zu machen. Alle Schriftstücke, die die verkauften Güter betreffen, hat bislang Hermann von Wildungen verwahrt, der sie nunmehr dem Abt übergibt. Die Brüder verzichten auf alle Ansprüche auf die verkauften Güter. Die Kaufsumme beträgt 1600 Gulden Fuldaer Landeswährung, die bei endgültiger Ausfertigung der Urkunde zu zahlen sind. Die Brüder versprechen, dass sie gegen diesen Vergleich keinerlei Rechtsmittel einlegen werden. Von der Urkunde sind zwei gleich lautende Exemplare ausgefertigt worden; jede Partei hat ein Exemplar erhalten. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Hermann von Wildungen hat als Bevollmächtigter (beystandt und respective gevollmächtigter) der von der Tann sowie des Otto Engelhard von der Tann die Urkunde unterschrieben und besiegelt, da letzterer wegen seines Kriegsdienstes nicht anwesend gewesen ist; Otto Engelhard soll die Urkunde nach seiner Rückkehr unterschreiben und besiegeln; die Urkunde soll aber trotz der Abwesenheit Otto Engelhards volle Gültigkeit haben. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Rückseite; Siegel: Papiersiegel, 1. Lacksiegel, 2. Lacksiegel, 3. Lacksiegel, 4. Lacksiegel). - [2. Urkunde von 1696 April 14:] Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann und Kaspar Wilhelm von der Tann bekunden, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, ihnen am Tag der Ausstellung dieser Urkunde die im Vergleich [von 1696 April 14/4] vereinbarten 1600 Gulden Fuldaer Währung bar bezahlt hat. Die Urkundenaussteller sagen den Abt und das Kloster von der Zahlung der 1600 Gulden los und verzichten auf alle künftigen Ansprüche auf den genannten Geldbetrag. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 4 und 5, Seite 6; Siegel: 5. Lacksiegel, 6. Lacksiegel, 7. Lacksiegel)

Unterschriften 

(Placidus manu propria

Otto Engelhard von / der Tann manu propria

Hans Fritz von der Tann manu propria

Caspar Wilhelm von der Tann manu propria

Herman Wilhelm / von Wildungen manu propria [1. Urkunde]

Otto Engelhardt von der Tann manu propria

Hans Fritz von der Tann manu propria

Caspar Wilhelm von der Tann manu propria [2. Urkunde])

Siegler 

Abt Placidus, Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann, Kaspar Wilhelm von der Tann, Hermann Wilhelm von Wildungen [1. Urkunde]

Otto Engelhard von der Tann, Johann Friedrich von der Tann, Kaspar Wilhelm von der Tann [2. Urkunde]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, ein aufgedrücktes Papiersiegel, sechs aufgedrückte Lacksiegel

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Das Datum der ersten Urkunde ist nachträglich eingefügt worden; zuerst wurde die Zahlung der Kaufsumme quittiert [vgl. Urkunde 2] und dann das Datum in der ersten Urkunde nachgetragen.

Otto Engelhard von der Tann kann nicht lange abwesend gewesen sein, da er beide Urkunden besiegelt und unterfertigt hat.

Die Unterfertigung und die Besiegelung des Abtes werden nicht angekündigt.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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