Identifikation (Urkunde)
Datierung
1692 März 26
Originaldatierung
So geschehen zu St. Johannsburg in unserer statt Aschaffenburg den 26ten Martii 1692 ... So geben und geschehen im jahr und tag alß obstehet
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Anselm Franz [von Ingelheim], Erzbischof und Kurfürst von Mainz, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er mit Zustimmung des Domkapitels an Placidus [von Droste], Abt von Fulda, und dessen Nachfolger das Kellereihaus, den Hof, die Schäferei und die Güter in Niederleichtersbach im Amt [Bad] Brückenau mit allem Zubehör und allen Rechten verpfändet hat. Zu diesem Gut gehören auch regelmäßige und unregelmäßige Einkünfte an Getreide, Lämmern und Gänsen, Zehnten, die Abgabe beim Verzug aus dem Herrschaftsbereich (nachsteuer), Besthaupt, Einzugsgeld, Handlohn, Judenschutz, Straf- und Frondienste, der Fruchtzehnt, Pachterträge (landtsiedel) sowie weitere Einkünfte, wie sie jeder kurmainzische Untertan zu leisten hat. Besitz und Einkünfte in Niederleichtersbach sind darüber hinaus bereits 1657 Oktober 13 [vgl. Urkunde Nr. 1878] in einem Vergleich zwischen dem Mainzer Erzbischof und dem Abt von Fulda geregelt worden. Die Verpfändung der genannten Güter, Einkünfte und Zinsen gilt vom Datum der Beurkundung dieses Pfandgeschäfts (iure antichretico) für zehn Jahre. Im Gegenzug verpflichtete sich das Kloster, dem Mainzer Erzbischof während der Ostermesse in Frankfurt 20000 Gulden zu bezahlen, der Gulden zu je 60 Kreuzern. Der Mainzer Erzbischof quittiert dem Kloster den Erhalt dieser Summe (cum renunciatione exceptionis non numeratae, vel solutae pecuniae). Der Abt erhält das Vorrecht, dieses Pfandgeschäft nach zehn Jahren und unberücksichtigt dann entstehender weiterer Kosten (meliorationskosten) in ein normales Kaufgeschäft zu überführen. Für diesen Fall garantiert das Erzbistum Mainz mit dem Einsatz dann gegebenfalls zu verpfändender Besitzungen die Übertragung der genannten Güter in Niederleichtersbach in den Besitz des Klosters Fulda. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des Sekretsiegel der Kanzlei des Erzbistums Mainz. Handlungsort: Aschaffenburg, Schloß St. Johannis. Dekan Christoph Rudolf, Freiherr von Stadion, und das Mainzer Domkapitel bestätigen, dass dieses Rechtsgeschäft mit ihrer Einwilligung vollzogen wurde und versprechen, sich an alle Punkte dieser Abmachung zu halten und nicht gegen sie zu handeln. Siegelankündigung. Ausstellungs- und Handlungsort: Aschaffenburg, Schloß St. Johannis. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Unterschriften
([A]nselm Fr[anz] manu propria [?])
Siegler
Kanzlei des Mainzer Erzbischofs, Mainzer Domkapitel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapseln
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Besthaupt bezeichnet die Abgabe des besten Stück Viehs an den Herrn im Todfall.
Das Einzugsgeld bezeichnet eine Abgabe bei Aufnahme in das Bürgerrecht.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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