Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Friedrichs von Wangenheim und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit achteinhalb Huben und einem Acker Land bei Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda
Datierung
1569 Februar 28
Originaldatierung
Geschehenn inn unnser stadt Fulda monntags nach invocavit denn acht unnd zwannczigstenn februarii im funffzehenhunderten neun unnd sechzigstenn ihar
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Friedrich von Wangenheim (Wangenhaim) bestätigt für sich, und Balthasar von Wangenheim und Jost von Reckrod (Reckrodt) bestätigen als Vormünder für Hans Friedrich von Wangenheim die Belehnung mit achteinhalb Huben und einem Acker Land, 17 Acker Wiese, beide Lehengüter bei Sonneborn (Sonnenbornn) [Gem. im Landkr. Gotha] gelegen, und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [Hartmann von Klauer zu Wohra], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Melchior Ludwig von Wangenheim
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel, ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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