Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Georgs [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Massenheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda
Datierung
1644 Oktober 25
Originaldatierung
Geschehen undt geben in unserm schlosz Newenhoff dienstags den funff undt zwantzigsten tag octobris im sechzehenhundert vier undt vierzigsten iahr
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt], Johann Landgraf von Hessen[-Braubach] und Friedrich Landgraf von Hessen-[Darmstadt] bestätigen für sich und Margarete Elisabeth Landgräfin von Hessen[-Homburg] geborene Gräfin von Leiningen-Westerburg bestätigt in Vormundschaft für ihre namentlich genannten Söhne die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Massenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberhain) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Roszdorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei anhängende Siegel in Holzkapseln
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
anbei: Konzept, das wohl Änderungen für Urkunde der Hessen-Kasselischen Linie festhält
auf Urkunde selbst: Randnotiz mit Erklärung zur Belehnung der Hessen-Darmstädter Linie
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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