HHStAW Bestand 74 Nr. U 857

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1476 Juli 3

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo 1476, up des andern tags nach unser liben frawen tagk visitationis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Graf Gerhard von Sayn, Herr zu Homburg, bekundet, daß Herr Friedrich, Abt zu Marienstatt, und der Konvent sich gegen ihn schriftlich verpflichtet haben, wöchentlich zwei Messen in seiner Kapelle im Dorf Neunkhausen (Nancku-) nach Gelegenheit eines Priesters, den sie dazu stellen, zu halten. Sie haben dafür von ihm eine beträchtliche (merckliche) Geldsumme und einen Teil des Zehnten um Neunkhausen, Mörlen (Moirle) und Altenklosterhof (alde cloister), nämlich drei Garben, wie sie laut Urkunde der Kapelle versetzt sind, empfangen. Er hat die Kapelle, die seine Vorfahren gestiftet haben, dem Abt und Konvent übertragen und ihnen befohlen, sie zu Ehren Gottes und des guten Herrn St. Wendelin zu verwalten. Sie sollen mit seinem Rat einen oder zwei geschworene Knechte nebst einem Glöckner bestellen, die eidlich zu verpflichten sind, die Almosen und Opfer zu verwahren und dem Abt und Konvent mit Wissen einiger geschworener Knechte des Ausstellers jährlich gebührlich Rechnung zu legen. Der Vikar, den Abt und Konvent als Pastoren des Kirchspiels Kirburg (-pergk) in Kirburg (dar) halten, soll sich jene Einkünfte nicht anmaßen, da ihm von dem Kloster (gotzhuyß) eine ziemliche Kompetenz verschrieben ist. Doch haben die Voreltern des Ausstellers ihm mit Wissen der Gemeinde erlaubt, sich zu nehmen, was zu Kirburg und auf den Tagen der Patrone geopfert wird, sowie ein Drittel dessen, was zu dem Bau an den Altar fällt. Dafür soll er wöchentlich und an den vorgenannten Tagen eine Messe in der Kapelle halten. Abt und Konvent sollen als höchste Pastoren des Kirchspiels Versäumnisse des Meßgottesdienstes abstellen. Der Aussteller hat seine Freunde, Arnold von Widderstein (Wider-), Johannes Flammersfeld, Sekretär, und Heinrich Widerstein nach Neunkhausen entsandt, die mit Rat der Gemeinde Tiele Schneider und Dalemers Henn zu Neunkhausen zu Geschworenen und Schurgen Gerhard zum Glöckner bestellt haben. Diese haben dem Aussteller und Abt ihre Eide geleistet, die dem Aussteller vorliegen und die er zuläßt. Geht einer von ihnen ab, so sollen Abt und Konvent einen Nachfolger bestellen.

Siegler 

Siegel des Ausstellers.

Formalbeschreibung 

Kopie Papier (16. Jh.) W 74,857. - Kopie Papier (um 1700) W 74,1380

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 1193

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde