Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Reinhards von Boyneburg und weiterer namentlich genannter Personen bezüglich der Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda
Datierung
1563 Februar 12
Originaldatierung
Gebenn inn unnser stadt Fulda freitags den zwolftenn monatstag februarii ihm funfzehennhundert drey unnd sechtzigistenn ihar
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Boyneburg)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Reinhard von Boyneburg (Beyneburgk) genannt von Hohenstein (Hoenstein), Walrabe und Burkhard von Cramm (Cram) sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit Gütern und der Niedermühle in Waldkappel (Cappel) [Gem. im Werra-Meißner-Krs.], den Wüstungen Wolfsthal (Wolfthal), Heigenhausen (Heygennhausenn) und Niederfriemen (Nidernn Frymann) [alle Gem. Waldkappel, Werra-Meißner-Krs.], Gütern in Grandenborn (Nidernn Granebornn) [Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Walrabe und Friedrich von Boyneburg genannt von Hohenstein
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei anhängende Siegel, eines davon ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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