Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Das Kloster Arnstein einigt sich mit Friedrich und Daniel von Langenau und deren Gattinnen Gertrud und Elisabeth, daß ihre beiderseitigen Leibeigenen ohne weitere Beschwerung einander heiraten dürfen und daß bei dem Tode eines Leibeigenen dessen Herr nur das Besthaupt von der Witwe nehmen, diese aber mit ihren Kindern in den Besitz ihres früheren Herrn zurückkommen solle.
Datierung
1267 s. d.
Originaldatierung
Datum a. d. 1267
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Original, Pergament, Siegel der Aussteller lädiert
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Herquet Nr. 44
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfim (1995) |