HHStAW Bestand 11 Nr. U 34

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Das Kloster Arnstein einigt sich mit Friedrich und Daniel von Langenau und deren Gattinnen Gertrud und Elisabeth, daß ihre beiderseitigen Leibeigenen ohne weitere Beschwerung einander heiraten dürfen und daß bei dem Tode eines Leibeigenen dessen Herr nur das Besthaupt von der Witwe nehmen, diese aber mit ihren Kindern in den Besitz ihres früheren Herrn zurückkommen solle.

Datierung 

1267 s. d.

Originaldatierung 

Datum a. d. 1267

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Original, Pergament, Siegel der Aussteller lädiert

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Herquet Nr. 44

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfim (1995)