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HHStAW Bestand 11 Nr. U 34

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Das Kloster Arnstein einigt sich mit Friedrich und Daniel von Langenau und deren Gattinnen Gertrud und Elisabeth, daß ihre beiderseitigen Leibeigenen ohne weitere Beschwerung einander heiraten dürfen und daß bei dem Tode eines Leibeigenen dessen Herr nur das Besthaupt von der Witwe nehmen, diese aber mit ihren Kindern in den Besitz ihres früheren Herrn zurückkommen solle.

Datierung

1267 s. d.

Originaldatierung

Datum a. d. 1267

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Original, Pergament, Siegel der Aussteller lädiert

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Herquet Nr. 44

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfim (1995)