HStAD Bestand E 3 A Nr. 59/41

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Damit das Raub- und Diebs-Gesindel durch Grenzübertritte sich nicht den Händen der Justiz entzieht, ist mit Kurhessen und dem Oberrheinischen Kreise am 4. [Juli] 1748 eine Vereinbarung getroffen worden, dass bei der Verfolgung solchen Gesindels die Grenze selbst von bewaffneten Kräften überschritten werden darf

Laufzeit 

Gießen, 1774 Januar 5

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

nur Xerokopien

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF