Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Habelnn Henn zu Faulbach und seine Frau Anna leihen von Wilhelm von Langenbach und seiner Frau Juliana, wohnhaft zu Faulbach, 12 Gulden Limburger (Limpuger) Währung, den Gulden zu 24 Albus gerechnet. Dafür sollen sie Wilhelm von Langenbach jährlich zu Martini 1/2 Malter gutes mahlbares Korn frei Haus liefern. Sie stellen als Pfand ihren Sadel Land, der an die Faulbach stößt, im Faulbacher Feld oben an den Hadamarer Weg grenzend zwischen Schotzen Hof und Schmidts Johann gelegen und 1/2 Sadel oberhalb davon, der an den vorgenannten Sadel grenzt. Wird die Kornrente bezahlt, können die Käufer die genannten Sadel solange in Besitz nehmen, bis sie ihr Geld erhalten haben. Die Verkäufer verpflichten sich, die verpfändeten Ländereien nicht zu verkaufen oder zu belasten, bis sie ihre Schuld abgelöst haben. Diese Pfandschaft wurde aufgetragen vor dem Gericht zu Niederhadamar (Niddernhadamar), vor Wilhelm Kreußeler, Schultheiß, Jacob Schneyder, Johan Staud, Petter Fritzs, Niclas Weel und Thlel Wieß und ihren Mitgesellsen, alle Schöffen zu Niederhadamar.
Datierung
1576-10-28
Originaldatierung
Datum Simonis et Jude anno domini 1576
Vermerke (Urkunde)
Rückvermerk
pand briff [...] Faulbach aus XXV G jerlich 1 malter Korn pensyon fellig. Uncosten diess briffs zu schriben - 4 Alb zu Sigel gelde Scholthes und Schelfen 7 Alb.
Zeugen
Schultheiß und Schöffen bestätigen dies. .
Siegler
Gerichtssiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, anhängendes Siegel abgefallen, fehlt.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Urkunde |