Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Johann von Hatzfeld (van Haitzfelt), Herr zu Wildenburg (Wyldenbergh), Ritter, Junker Johann von Seelbach (van Seellbach) des verstorbenen Christigens Sohn und Herr Symon, zur Zeit Kaplan zu Wildenburg, vermitteln einen Vertrag über das Testament des verstorbenen Engelbrycht von Widderbach (Wedabach), genannt von Gösingen (Goissingen). 1) die beiden Jungfern von Merten, Schwestern des verstorbenen Engelbricht, erhalten 40 Gulden von dem Hof zu Schönborn (Schomborn), die Engelbricht dem Tyle von Au (von der Auwen) darauf geborgt hat. Wird diese Pfandschaft von Tyle eingelöst, sollen die Schwestern das Geld wieder anlegen und den anderen Erben eine Gülte davon geben. 2) Tyle von Au (von der Auwen) erhält weitere 50 Gulden auf den Hof zu Gösingen (Goissyngen) als Abfindung für seine Kinder, nach Rat des Ritters Johann von Hatzfeld und seiner Freunde 3) der Sohn von Engelbrichts gleichfalls verstorbenem Bruder Johann, erhält den halben Hof zu Gösingen (Goissingen), die andere Hälfte ist für 84 Gulden verpfändet und kann von den Erben wieder eingelöst werden. Die genannten Klosterjungfrauen, Tyle von Au wegen seines Kindes und der Sohn des + Johann sollen damit zufrieden sein.
Datierung
1478-05-20
Originaldatierung
Datum off mytwochen nach Nicodemus anno domini 1478
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Johann von Hatzfeld
Formalbeschreibung
Ausfertigung Papier, Siegelrest, Tektur abgefallen, fehlt .
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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