Drucken

HHStAW Bestand 1008 a Nr. 27

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Johann von Hatzfeld (van Haitzfelt), Herr zu Wildenburg (Wyldenbergh), Ritter, Junker Johann von Seelbach (van Seellbach) des verstorbenen Christigens Sohn und Herr Symon, zur Zeit Kaplan zu Wildenburg, vermitteln einen Vertrag über das Testament des verstorbenen Engelbrycht von Widderbach (Wedabach), genannt von Gösingen (Goissingen). 1) die beiden Jungfern von Merten, Schwestern des verstorbenen Engelbricht, erhalten 40 Gulden von dem Hof zu Schönborn (Schomborn), die Engelbricht dem Tyle von Au (von der Auwen) darauf geborgt hat. Wird diese Pfandschaft von Tyle eingelöst, sollen die Schwestern das Geld wieder anlegen und den anderen Erben eine Gülte davon geben. 2) Tyle von Au (von der Auwen) erhält weitere 50 Gulden auf den Hof zu Gösingen (Goissyngen) als Abfindung für seine Kinder, nach Rat des Ritters Johann von Hatzfeld und seiner Freunde 3) der Sohn von Engelbrichts gleichfalls verstorbenem Bruder Johann, erhält den halben Hof zu Gösingen (Goissingen), die andere Hälfte ist für 84 Gulden verpfändet und kann von den Erben wieder eingelöst werden. Die genannten Klosterjungfrauen, Tyle von Au wegen seines Kindes und der Sohn des + Johann sollen damit zufrieden sein.

Datierung

1478-05-20

Originaldatierung

Datum off mytwochen nach Nicodemus anno domini 1478

Vermerke (Urkunde)

Siegler

Johann von Hatzfeld

Formalbeschreibung

Ausfertigung Papier, Siegelrest, Tektur abgefallen, fehlt .

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde