Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erklärung Karls von Thüngen bezüglich des Buchenauischen Erbes am Schloss Steinau
Datierung
1440 Mai 03
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo ipso die invencionis sancte crucis
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Thüngen)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Karl von Thüngen (Tungen) erklärt, dass Guthe von Buchenau (Buchenawe) und ihr verstorbener Sohn Engelhard ihm zwei Teile am Schloss Steinau (Steyna) [Gem. Steinau an der Straße] vererbt und einen dritten Teil davon für eine Summe Geldes verpfändet haben. Der damalige Abt Johann [von Merlau] bestätigt dieses Rechtsgeschäft und belehnt Karl mit diesen Stücken auf Bitten der vorherigen Besitzer. Für einen Kauf des Schlosses Steinau legt Karl dem nun amtierenden Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, die Urkunde vor, die diesen Vorgang belegt. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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