HStAM Bestand Urk. 76 Nr. 4125

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erklärung Karls von Thüngen bezüglich des Buchenauischen Erbes am Schloss Steinau

Datierung 

1440 Mai 03

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo quadringentesimo quadragesimo ipso die invencionis sancte crucis

Alte Archivsignatur 

R I b Fulda (Lehenreverse von Thüngen)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Karl von Thüngen (Tungen) erklärt, dass Guthe von Buchenau (Buchenawe) und ihr verstorbener Sohn Engelhard ihm zwei Teile am Schloss Steinau (Steyna) [Gem. Steinau an der Straße] vererbt und einen dritten Teil davon für eine Summe Geldes verpfändet haben. Der damalige Abt Johann [von Merlau] bestätigt dieses Rechtsgeschäft und belehnt Karl mit diesen Stücken auf Bitten der vorherigen Besitzer. Für einen Kauf des Schlosses Steinau legt Karl dem nun amtierenden Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, die Urkunde vor, die diesen Vorgang belegt. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original