HStAD Bestand E 3 E Nr. 4/50

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Es ist verboten, dass kurfürstliche Beamte an benachbarte Beamte schriftliche Rechtshilfe geben, ohne genau zu wissen, welche Staatszugehörigkeit die betreffende Person besitzt

Laufzeit 

Mainz, 1789 November 10

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Kurmainz

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF