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HStAD Bestand E 3 E Nr. 4/50

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Es ist verboten, dass kurfürstliche Beamte an benachbarte Beamte schriftliche Rechtshilfe geben, ohne genau zu wissen, welche Staatszugehörigkeit die betreffende Person besitzt

Laufzeit

Mainz, 1789 November 10

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Kurmainz

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF