HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 2066

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1702 Januar 17

Originaldatierung 

So geschehen Fuldt den 17ten Ianuarii 1702

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Adalbert [von Schleifras], Abt von Fulda, bekundet, dass es zwischen den Vorgängern des Abtes und den Freiherren von Hutten vor vielen Jahren zu Streitigkeiten über das Gericht Herolz gekommen ist. Die Witwe Margarete Helene (Margretha Helena) Freifrau von Degenfeld, geborene Freifrau von Lanstein, legitime Vormünderin ihrer Söhne Philipp (Philip) August Freiherr von Degenfeld und Christoph Martin Freiherr von Degenfeld, hat als Inhaberin der ehemals huttenschen Güter um die Beilegung der Streitigkeiten gebeten. Der Abt hat den Anton Parmantier, Doktor beider Rechte und Fuldaer Rat, nach Herolz geschickt und bevollmächtigt, die Streitigkeiten beizulegen. Anton Parmantier hat die Angelegenheit untersucht und nach Verhandlungen mit der Freiherrin von Degenfeld und mit Johann Adam Lichtenberger, Amtsvogt von Ramholz, den folgenden Vergleich aufgesetzt. 1. Es folgt eine Beschreibung der Grenzen des Gerichts Herolz. Erwähnt werden die Gemarkungen der Gemeinden Vollmerz und Elm. Durch die Grenzfestsetzung ist der Vertrag, der 1618 März 17 (anno 1618 den 17ten Martii) mit Cyriak (Ciriax) Eitel von Hutten geschlossen wurde, aufgehoben. 2. Der Wald, genannt Hochholz- oder Eichenwald, den die von Degenfeld auf der Gemarkung von Herolz besitzen, gehört mit dem Mastrecht den Freiherren. Dies gilt auch für die im Wiesengrund gelegene Gerlingsmühle [westlich von Vollmerz]. Außerhalb der Schonzeit dürfen jedoch die Einwohner von Herolz und der Müller der Gerlingsmühle die Waldmast gegen Entrichtung einer Gebühr ebenfalls nutzen. Die nächsten sechs Jahre sind jedoch jegliche Weidenutzungen untersagt, da der Wald in den letzten Jahren zu sehr abgeholzt wurde und erst wieder aufgeforstet werden soll. 3. Die Gerlingsmühle steht den Freiherren von Degenfeld und ihren Erben mit der Gerichtsbarkeit, Geboten, Verboten, Einkünften und Steuern zu. Ausgenommen ist die Verhandlung der Kapitalverbrechen (hauptrügen) - vorsätzlicher Totschlag, Notzucht, Mordbrand und Zetergeschrei gegen die Achterklärung -, die der Gerichtsbarkeit des Klosters unterstehen. Findet jedoch eines dieser Verbrechen in der Gerlingsmühle statt, dürfen die von Degenfeld den Täter in der Mühle gefangen setzen; der Täter wird dann vor der Mühle an die Fuldaer Beamten übergeben. Dieses Vorrecht darf nicht missbraucht werden. Aus den zuvor genannten Regelungen sollen den von Degenfeld keine Nachteile entstehen. 4. Den von Degenfeld ist die niedere Jagd in der Gemarkung von Weiperz gestattet. Dies gilt auch für die Jagd auf Rehe. Der Vertrag von 1618 März 17 (anno 1618 den 17ten Martii) wird durch diese Regelung präzisiert. 5. Der Fisch- und Krebsfang im Gewässer zwischen dem Schellwehr und dem huttischen Wehr bei der Gerlingsmühle ist sowohl dem Kloster als auch den von Degenfeld gestattet, wie es bereits im Vertrag von 1618 beschlossen worden ist. Beide Seiten sollen jedoch Überfischung (unzimliche verösungen) vermeiden. Die von Degenfeld haben beim Erwerb der Fischrechte von den Hutten auch das Recht erworben, den Fisch- und Krebsfang mit anderen Personen zu teilen. Dieses Recht wird ihnen vom Abt bestätigt; der Abt behält sich jedoch vor, das Recht ebenfalls in Anspruch zu nehmen. 6. Beide Vertragspartner ratifizieren den Vergleich und versprechen, sich stets und uneingeschränkt an alle Punkte des Vergleichs zu halten und künftig in gutem nachbarschaftlichem Einvernehmen zu leben. Die Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2 und 3, Seite 4 und 5, Seite 6 und 7, Seite 8, Rückseite; Siegel: Lacksiegel 1, Lacksiegel 2)

Unterschriften 

(Adalbertus abbas manu propria

Anton Parmantier / hochfürstlich fuldischer / raht manu propria

Margarethe Helene freyfrau von / Degenfeldt geborene frau von Lanstein wittib / und vormünder manu propria

Iohann Adam Liechtenberger manu propria)

Siegler 

[Abt Adalbert], Anton Parmantier, [Margarete Helene von Degenfeld], Johann Adam Lichtenberger

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, vier aufgedrückte Lacksiegel (Lacksiegel Nr. 1 und Nr. 3 fehlen)

Weitere Überlieferung 

Nr. 2067; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 1, Nr. 78; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 2, Nr. 52; StaM, Kopiare Fulda: K 445, f. 100r-105r

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Unterfertigung und Besiegelung Anton Parmantiers und Johann Adams Lichtenberger werden nicht angekündigt.

Vgl. Nr. 1770.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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