Identifikation (Urkunde)
Datierung
1534 April 1
Originaldatierung
... der geben ist aufn Mitwochen nach dem Palmtage anno Domini millesimo quingentesimo tricesimo quarto
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann [II. von Henneberg], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich, seine Nachfolger und das Kloster Fulda, dass Jost Beck, Bürger in Hünfeld (Heunfelt), mit Zustimmung des Abtes für sich, seine Ehefrau Elisabeth und ihre Erben aus dem ehemals Schenkwaldschen Lehen einen Teil seines Gartens zwischen Hünfeld und der Hasel vor dem Grossenbacher Tor an die Kanoniker Johann Haunmoller und Johann Landau, beide Bürger in Hünfeld, verkauft hat. Die beiden Kanoniker handeln als Vormünder für Heinrich, Anna und Agnes, die Kinder des verstorbenen Valentin Huden. Die Vormünder haben für die Kinder 20 Gulden Landeswährung an Jost bezahlt. Abt Johann belehnt die Kanoniker entsprechend dem fuldischen Lehnsrecht mit dem genannten Teil des Gartens. Die Rechte des Abtes und des Klosters Fulda bleiben hiervon unberührt. Mit Erreichen der Volljährigkeit sollen die Vormünder den Kindern den Garten übergeben und diese ihn als Lehen des Abtes und Klosters Fulda empfangen. Dann gelten für die Kinder auch alle Verpflichtungen, die mit diesem Lehen zusammenhängen. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Abt Johann
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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