HStAD Bestand E 3 A in Nr. 19/44

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Wenn um Fristverlängerung gebeten wird und kein Dekret erfolgt, ist die Frist stillschweigend als zugestanden anzusehen (mit Bestimmung der Fristen zur Rechtfertigung der Berufung 'ad excipiendum, re- und duplicandum')

Laufzeit 

1789 Januar 30

Fundstelle (Blatt / Seite) 

Seite 32 Nr. 5

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF