Identifikation
Titel
Verordnung: Wenn um Fristverlängerung gebeten wird und kein Dekret erfolgt, ist die Frist stillschweigend als zugestanden anzusehen (mit Bestimmung der Fristen zur Rechtfertigung der Berufung 'ad excipiendum, re- und duplicandum')
Laufzeit
1789 Januar 30
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 32 Nr. 5
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | ||
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | TIF |