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HStAD Bestand E 3 A in Nr. 19/44

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Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Wenn um Fristverlängerung gebeten wird und kein Dekret erfolgt, ist die Frist stillschweigend als zugestanden anzusehen (mit Bestimmung der Fristen zur Rechtfertigung der Berufung 'ad excipiendum, re- und duplicandum')

Laufzeit

1789 Januar 30

Fundstelle (Blatt / Seite)

Seite 32 Nr. 5

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF