Identifikation (Urkunde)
Datierung
1591 Juni 3
Fundstelle (Blatt / Seite)
S. 024v
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Der Kurfürst [Friedrich IV.] v. d. Pfalz an Landgraf Georg I. v. Hessen: Teilt mit, daß die pfälzischen Amtsknechte [zu Heppenheim] unschuldig seien; diese hätten die beiden Juden deshalb festgehalten, weil diese gegen das Geleit gehandelt haben. Soweit Hessen Zoll an die Juden zu fordern hatte, hätte dies auch in Eberstadt geschehen können. Doch sei es nicht gebräuchlich, den Juden für ihre Person Zoll abzufordern. Es sei also zu vermuten, daß Hessen sich in Wirklichkeit das Geleitsgeld anmaße.
Formalbeschreibung
Pap.; Bucheintrag (gleichz.)
Deskriptoren
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Friedrich IV.
Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg I.
Heppenheim:Amtsknechte
Eberstadt (bei Darmstadt)
Geleitsbruch
Zoll
Geleitsgeld
Judengeleit
Festnahme
Beraubung
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |