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HStAD Bestand E 14 B in Nr. 57/2

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1591 Juni 3

Fundstelle (Blatt / Seite)

S. 024v

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Der Kurfürst [Friedrich IV.] v. d. Pfalz an Landgraf Georg I. v. Hessen: Teilt mit, daß die pfälzischen Amtsknechte [zu Heppenheim] unschuldig seien; diese hätten die beiden Juden deshalb festgehalten, weil diese gegen das Geleit gehandelt haben. Soweit Hessen Zoll an die Juden zu fordern hatte, hätte dies auch in Eberstadt geschehen können. Doch sei es nicht gebräuchlich, den Juden für ihre Person Zoll abzufordern. Es sei also zu vermuten, daß Hessen sich in Wirklichkeit das Geleitsgeld anmaße.

Formalbeschreibung

Pap.; Bucheintrag (gleichz.)

Deskriptoren

Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Friedrich IV.

Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg I.

Heppenheim:Amtsknechte

Eberstadt (bei Darmstadt)

Geleitsbruch

Zoll

Geleitsgeld

Judengeleit

Festnahme

Beraubung

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte