Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Revers Christophs von Wangenheim und seiner namentlich genannten Brüder und Vettern bezüglich der Belehnung mit dem Dorf Sonneborn und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen [Hessen-Kassel]
Datierung
1634 Juni 19
Originaldatierung
... der geben ist in unser stadt Fulda donnerstags den neundtzehenden iunii im sechtzehenhundert vier und dreyssigsten iahr et cetera
Alte Archivsignatur
R I b Fulda (Lehenreverse von Wangenheim)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Christoph, Johann und Friedrich von Wangenheim (Wangenheimb) und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonnenbron) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wilhelm [V.], Landgraf von Hessen [Hessen-Kassel]. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Siegler
Konrad Grumbein (Grumben)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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