Identifikation
Titel
Anweisung: Alle Landesgesetze, Verordnungen, Erläuterungen usw. sollen vom 1. Juli des Jahres ab in die Hessische Zeitung eingerückt werden. Jeder Justiz- und Kameralbeamte, jede Kommune und jeder Kirchenkasten soll diese Zeitung halten (Ausfertigung drei Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 25. Juni 1808)
Laufzeit
Darmstadt, 1808 Juni 20
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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