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HStAD Bestand E 3 A Nr. 6/48

Beschreibung

Identifikation

Titel

Anweisung: Alle Landesgesetze, Verordnungen, Erläuterungen usw. sollen vom 1. Juli des Jahres ab in die Hessische Zeitung eingerückt werden. Jeder Justiz- und Kameralbeamte, jede Kommune und jeder Kirchenkasten soll diese Zeitung halten (Ausfertigung drei Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 25. Juni 1808)

Laufzeit

Darmstadt, 1808 Juni 20

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF