Anweisung: Alle Landesgesetze, Verordnungen, Erläuterungen usw. sollen vom 1. Juli des Jahres ab in die Hessische Zeitung eingerückt werden. Jeder Justiz- und Kameralbeamte, jede Kommune und jeder Kirchenkasten soll diese Zeitung halten (Ausfertigung drei Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 25. Juni 1808)
Darmstadt, 1808 Juni 20
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v1565833