HHStAW Bestand 74 Nr. U 867

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1479 September 19

Originaldatierung 

Gegeben duysent vierhundert neunundsiebentzigh, uff suntag nehist nach des heyligen cruces tag exaltacionis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Graf Gerhard von Sayn verkauft eine Jahrgülte von 24 oberländischen Gulden zu je 24 Weißpfennig von dem Geld, das ihm jährlich als Kurmut (koirmoet) zu Bendorf (Bedendorff) fällt, Herrn Friedrich, Abt, Prior und Konvent zu Marienstatt, Cistercienserordens, für 600 Gulden gleicher Währung, die diese ihm in einer Summe bezahlt haben. Sie sollen die Gülte jährlich zu Weihnachten (in den cristheyligen tagen) oder 8 oder 14 Tage davor oder danach gegen Quittung erheben, bevor der Aussteller selber dort Geld erhebt. Sollte das Dorf ihm abgewonnen oder verbrannt werden, so daß sie die Gülte nicht erheben können, so soll er dieselbe auf andere sichere Rente seiner Grafschaft anweisen. Der Rückkauf gegen die Kaufsumme ist gestattet. Auf Befehl des Ausstellers verschreiben sich Schultheiß, Vogt, Bürgermeister, Schöffen, Geschworene und die Gemeinde des Dorfs Bendorf für diese Gülte und huldigen dem Kloster mit Eid und Gelübde dafür, daß sie die Zahlung ausrichten wollen. Das Kloster kann sie bei Leistungsversäumnis mit geistlichem oder weltlichem Gericht oder ohne Gericht ohne Rücksicht auf ihre Freiheit oder Privilegien zur Zahlung zwingen.

Siegler 

Siegel des Ausstellers und Siegel der Gerichtsschöffen und der Gemeinde Bendorf.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament mit Löchern im Text und am linken Rand infolge Mäusefraß. Von beiden Siegeln das erste nebst Pressel ab, 2. Bruchstück des Schöffensiegels von Bendorf (Ewald III Tf. 105,7). - Mit diesem Siegel ist ein Transfix gleicher Hand verbunden, worin es heißt, daß deshalb Herr Friedrich, Abt, Prior und Konvent, dem Dekan und Kapitel von St. Florin in Koblenz auch 24 Gulden jährliche Gülte auf ihre Güter zu Metternich (Metterich) verschrieben und dorther die 600 Gulden genommen und dem Grafen Gerhard von Sayn geliehen haben. - Rückvermerk (15. Jh.): Zcun Bedendorff 24 fl. ex parte comitis Seynensis. - Kopie Papier (um 1600) von der Haupturkunde und dem vorgenannten Transfix Staatsarchiv Koblenz 30,7047. - - Druck: Ungrund, Beilagen S. 83-85 Nr. 43 (von beglaubigter Kopie des in der Kurtrierer Kanzlei immatrikulierten Notars Johann Hartung von Ausfertigung mit zwei Siegeln)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 1225

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde