HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1989

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern
Alle Digitalisate anzeigen...

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1685 September 27

Originaldatierung 

So geschehen Fuldt den sieben undt zwantzigsten Septembris deß ein tausendt sechßhundert funff undt achtzigsten iahrß

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Es wird bekundet, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, mit den Freiherren [Riedesel] von Eisenbach und Ludwigseck 1684 August 30 (30ten Augusti deß negstverlaufenen 1684isten iahrß) einen Vergleich geschlossen hat [vgl. Nr. 1982], in Folge dessen die von Riedesel die im Gericht Freiensteinau liegenden Orte, in denen das Kloster Einkünfte und Lehnrechte besessen hat, gegen Einkünfte in den Dörfern [Bad] Salzschlirf, Müs (Mueß), Rosenfeld, Herbstein und anderen Orten getauscht haben. 1684 Dezember (im Decembri besagten 1684isten iahrß) haben die von Riedesel und der Abt die Register der betreffenden Orte untereinander ausgetauscht. Unter den getauschten Gütern sind auch solche mit Einkünften der Propstei Blankenau, die aber keine Lehnrechte enthalten; den von Riedesel wurden für die Einkünfte 20 Malter Roggen (korn) übergeben. Der Abt hat beschlossen, der Propstei Blankenau die Einkünfte durch gleichwertige zu ersetzen. Es handelt sich um folgende Einkünfte: 12,75 Gulden jährlicher Zins von Engelrod (Engellrodt); elf Gulden vom Gericht Altenschlirf; zwei Gulden, zweieinhalb Böhmische [Groschen] und anderthalb Pfennige Rutscherzins von Lauterbach; fünf Gulden, 31,5 Böhmische [Groschen] von Stockhausen; ein Gulden, 20 Böhmische [Groschen] und ein halber Pfennig von Rixfeld; sechs Gulden, 9,5 Böhmische [Groschen] und ein Pfennig an Geld; 10,5 Gulden für sieben Malter Hafer von Schlechtenwegen; fünf Gulden für 5,5 Malter Gerste; sechs Kopfstücke für ein Malter [Roggen], die die von Riedesel jedoch nicht erhalten haben; sie liefern stattdessen 30 Pfund Honigkuchen. Auf Vorschlag der Rentkammer des Abtes hat der Abt dem [Benedikt von Rosenbusch,] Propst von Blankenau Einkünfte in Kleinlüder (Klein Lütter) dauerhaft überlassen. Es folgt eine Auflistung der Lehnsleute in Kleinlüder mit den zu leistenden Abgaben und Diensten. Die Einkünfte in Kleinlüder sind vom Abt 1684 [Juni 2] (in dem 1684isten iahr) von [Franz Kaspar] von Buchholz mit den Gütern in Müs (Mueß) gekauft worden [vgl. Nr. 1980]. Der Abt hat die Lehnsleute in Kleinlüder von ihren Eiden entbunden und sie angewiesen, künftig der Propstei Blankenau zu dienen. Der Abt Placidus verzichtet auf alle Ansprüche auf die genannten Einkünfte in Kleinlüder; ebenso verzichtet Propst Benedikt auf alle Ansprüche auf die genannten Zinse. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Die Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden; ein Exemplar der Urkunde hat die Rentkammer des Abtes, das andere Exemplar die Propstei erhalten. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Seite 3 und 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Rückseite; Siegel: Papiersiegel 1, Papiersiegel 2)

Unterschriften 

(Placidus manu propria

Benedictus / a Rosenbusch)

Siegler 

Abt Placidus

Benedikt von Rosenbusch, Propst von Blankenau

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, zwei aufgedrückte Papiersiegel (beide beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der Urkunde ist ein kleiner Zettel beigelegt, auf dem von einer Hand des 17. Jahrhunderts (Wegen Hanß Otterbein so mit Clauß Reischen Zinß hat nachzufragen) steht; siehe auch Abbildung Seite 1.

Auf Seite 7 steht ein Nachtrag des 17. [?] Jahrhunderts; siehe auch Abbildung 7.

Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

Rutscherzins: Zins, der sich bei jedem versäumtem Zahlungstermin verdoppelt oder verdreifacht; 'ursprünglich wohl eine Zwangsmaßnahme, um einen zahlungsunwilligen Schuldner zur Entrichtung des Zinses zu bewegen'; vgl. DRW XI, Sp. 1360.

Vgl. Nr. 1982 und Nr. 1980.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original