HStAD Bestand A 5 Nr. 48/3

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1458 Dezember 20

Originaldatierung 

mitwuchen sant Thomas des heiligen aposteln obent

Provenienz

Sonstige Behördensignaturen 

Regest: Lindenstruth

(Vor-) Provenienzen 

von Buseck gen. Rüsser

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Landgraf Ludwig II. von Hessen bekundet als ältester Fürst zu Hessen zugleich wegen seines Bruders, dass er Gerd von Buseck gen.Russer mit seinem Teil und dem Recht an der Burg zu Alten-Buseck sowie dem halben Zehnten, den vor Zeiten Wigkenborn gehalten hat, und dem Burgsitz zu Staufenberg als Mann- und Burglehen belehnt hat. Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.

Siegler 

Siegelankündigung des Ausstelllers.

Formalbeschreibung 

Pergament, mit angehängtem Siegel.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde