1458 Dezember 20
mitwuchen sant Thomas des heiligen aposteln obent
Regest: Lindenstruth
von Buseck gen. Rüsser
Landgraf Ludwig II. von Hessen bekundet als ältester Fürst zu Hessen zugleich wegen seines Bruders, dass er Gerd von Buseck gen.Russer mit seinem Teil und dem Recht an der Burg zu Alten-Buseck sowie dem halben Zehnten, den vor Zeiten Wigkenborn gehalten hat, und dem Burgsitz zu Staufenberg als Mann- und Burglehen belehnt hat. Burg Alten-Buseck soll Offenhaus des Landgrafen bleiben. Wenn er sie verpfänden oder verkaufen muß, hat der Landgraf das Vorkaufs- und Pfandrecht. Falls dies nicht wahrgenommen wird, soll er die Burg einem seiner Genossen abgeben, der sie dann zu Lehen empfangen soll.
Siegelankündigung des Ausstelllers.
Pergament, mit angehängtem Siegel.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v14225