Identifikation (Urkunde)
Datierung
1430 März 20
Originaldatierung
feria secunda post domenicam Oculi
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
von Buseck
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Ludwig I. von Hessen belehnt die Brüder Hermann und Friedrich von Buseck mit dem neuen Haus zu Großen-Buseck als Mannlehen, das Offenhaus des Landgrafen bleiben soll. Außerdem erhalten sie ihren Teil am Medem vor Gießen in der Leichenau und ihre Hälfte am Zehnten zu Wieseck als Mannlehen.
Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers.
Formalbeschreibung
Pergament, mit angehängtem, stark beschädigten Siegel.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Regest: Lindenstruth
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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