1430 März 20
feria secunda post domenicam Oculi
von Buseck
Landgraf Ludwig I. von Hessen belehnt die Brüder Hermann und Friedrich von Buseck mit dem neuen Haus zu Großen-Buseck als Mannlehen, das Offenhaus des Landgrafen bleiben soll. Außerdem erhalten sie ihren Teil am Medem vor Gießen in der Leichenau und ihre Hälfte am Zehnten zu Wieseck als Mannlehen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
Pergament, mit angehängtem, stark beschädigten Siegel.
Regest: Lindenstruth
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v14206