HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1651

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1577 Dezember 13

Originaldatierung 

Geschehenn zu Fulda Freitags dem dreyzehendenn monats tag Decembris nach Christi unsers lieben Herrn geburt tausendt funfhundert und ihm sieben und siebentzigstenn jhare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Heinrich [von Bobenhausen], Hochmeister des Deutschen Ordens, und Johann Achilles Ilsung von Kunberg (Khunberg) und Linda, beide kaiserliche Kommissare des Klosters Fulda, bekunden, dass sie ihrem Untertan, Konrad Waldt in Dirlos (Dirolffs), dessen Ehefrau Margarete (Merge) und allen ihren Erben auf seine Bitte ein kleines Gut (guttlein) in Dirlos überlassen haben. Das Gut umfasst Haus, Hof, Scheune, Hofreite und folgendes Zubehör: drei Viertel eines Ackers im Frankengrund (Franckengrundt), der oben an den Besitz von Nikolaus (Klaus) Neuland, unten an den von Rodersleuth stößt; ebenfalls im Frankengrund einen sechs Viertel großen Acker mit dem wüsten Teil, der an den Fulder Weg stößt; einen sechs Viertel großen Acker auf der Grundbach (grundtbach), der oben an die Grundstücke von Kaspar Apel und Reinhard Pfeiffer sowie seitlich an das Land der Emert stößt, mit dem wüsten Stück Ellers, genannt Sorgenellers; einen Acker zu zwölf Mass an der Herwig (Herwich), der unten und oben an den gemeinen Weg stößt; einen Acker zu einem Viertel beim Schaflager (schaffleger), der unten an die Straße, oben und auf der Seite an das Grundstück von Anton (Anthoni) Krayßlin stößt; weiter ein Achtel eines Ackers beim Tor (thorn), der an die Herwig und den Fulder Weg stößt; einen neun Maß großen Krautgarten beim Turm (dorm), der an das Grundstück von Marx Emert angrenzt. Außerdem überlassen die Aussteller Konrad Waldt eine Wiese, die an einem freien Acker liegt und die nicht anders als durch den Regen bewässert werden kann, jährlich für einen Fuder Heu. Konrad Waldt hatte die Güter, die ihm jetzt verliehen und vererbt werden, bereits seiner Mutter Margarete dauerhaft abgekauft. Die Belehnung erfolgt nach fuldischem Lehnsrecht. Die Kommissare und das Kloster Fulda erhalten aus der Befolgung von Lehnrecht und Handlohn (handtlohn) jährlich an Michaelis [September 29] einen Zins, der aus vier Vierteln Roggen (korn), vier Vierteln Hafer, zwei Hähnen, einem Reihuhn (reyhun) und vier Festfuhren [?] (festfhur) besteht. Siegelankündigung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Siegler 

Heinrich von Bobenhausen, Johann Achilles Ilsung von Kunberg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beschädigt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Johann Achilles I. Ilsung stammte aus einem Augsburger Patriziergeschlecht und stand zu Lebzeiten in mehreren Ämtern im Reichsdienst unter Maximilian II. und Rudolf II. Neben der Stellung eines Reichskommissars bekleidete er auch die Würde eines Landvogts in Schwaben und zu Neuburg am Rhein sowie das Amt des Reichspfennigmeisters; vgl. ADB 14, S. 34 f. und NDB 10, S. 142.

Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr [zur Zeit des Reigens = rei] abzulieferndes Huhn.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original