HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1353

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1501 Dezember 9

Originaldatierung 

Datum Ulme Constantiensis diocesis anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimoprimo quinto Idus Decembris pontificatus sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Alexandri divina providentia pape sexti anno decimo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Raymund [Peraudi], Kardinal der Titelkirche S. Maria Nuova in [Cosmedin], Bischof von Gurk, päpstlicher Legat a latere für Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Friesland, Preußen und alle zum Heiligen Reich gehörenden Länder grüßt [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda; [Hermann III. von Bömelberg], Abt von Corvey und Hermann Gravenbechter, Kantor und Kanoniker von Fritzlar, aus den Diözesen Würzburg, Paderborn und Mainz, und befiehlt auf Ersuchen des Wilhelm, Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain und Nidda, Johann Fleck zur Zahlung an den Landgrafen zu zwingen. Johann Fleck, Kanoniker von [St. Martin] in Kassel, war über viele Jahre bis zum Jahr 1501 (usque ad annum millesimumquingentesimum primum) Einnehmer des Fürstentums Hessen. Er wurde vom Landgrafen zur Rechnungslegung in der bislang am Hof des Fürsten üblichen Form aufgefordert und wurde [der Unterschlagung] verdächtigt, da aus seiner Abrechnung Seiten herausgerissen waren. Daher konnte er mit seinen Registern nicht gefahrlos dem Landgrafen gegenübertreten [?]. Als Johann aufgefordert wurde [nach Marburg] in die Burg des Landgrafen zu kommen, damit ihm dort für seine Abrechnung ein Kontrolleur zur Seite gestellt würde, floh er in die Elisabethkirche des Deutschen Ordens bei Marburg. Dort hielt er sich einige Tage auf, bis ihm Sicherheit gewährt wurde und er in sein eigenes Haus [in Marburg] zurückkehrte. Später sollte er ordentlich Rechnung vor dem Landgrafen ablegen und bis dahin [in Marburg] bleiben. Er floh unter Bruch seines Eides und der von ihm eigenhändig aufgezeichneten und besiegelten Vereinbarung erneut, begab sich in eine Burg [des Erzbischofs von Mainz] und verlor daraufhin seine kirchlichen Pfründen und sonstigen Einnahmen und seinen Besitz. Raimund befiehlt nun, Johann zur Zahlung an den Landgrafen zu zwingen und bedroht alle seine Unterstützer, die etwa in seinem Namen Einkünfte erheben, mit Kirchenstrafen. Johanns Besitz soll mit Arrest belegt werden. Wenn nötig soll die weltliche Gewalt zur Hilfe gerufen werden. In dieser Angelegenheit angerufene Zeugen können im Weigerungsfall mit Kirchenstrafen belegt werden. Die mit der Durchführung beauftragten Exekutoren können auch allein handeln; kirchliche Gesetze stehen dem nicht entgegen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Ulm. Exhibita siquidem nobis. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Unterschriften 

[Unten links unter der Plica]: (Raimundus cardinalis Gurcensem [?] legatus / Ita est manu propria).

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit roter Schnur angehängtes Wachssiegel in Metallkapsel (beschädigt, restauriert)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Auf der Plica rechts: (P. [?] Desiderii).

Unter der Plica links außen: (Decembris / gratis de mandato reverendissimi domini legati Ioannes Dominicus).

Auf der Rückseite: (Registrata Gacotis [?]).

Auf der Rückseite über den Siegelschnüren: (Ioannes Dominicus [?]).

Auf der Rückseite unten rechts: (Fol. 92 liber I P. T. [?]).

Vgl. zu Johann Fleck Demandt, Personenstaat, Nr. 696 und Gundlach, Hessische Zentralbehörden, Bd. 3, S. 68 f.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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