Identifikation (Urkunde)
Datierung
1593 August 21
Alte Archivsignatur
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Printzen zu Hessen Philipsthal, Nr. 1
A I u, Landgraf von Hessen-Philippsthal sub dato
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Lehen, mit denen 1538 Januar 11 Georg von Reckrod für sich, seine Söhne und Töchter, oder, wenn diese nicht vorhanden sein sollten, seine Schwester Christine, belehnt worden war. Letztgenannte, 1563 Ehefrau des Christoph von Herda, hatte nach dem Tod des Georg von Reckrod die Lehen für 3.000 Gulden an Anton von Wersabe verkauft, nämlich: 1.) die Behausung des Landgrafen von Hessen im Dorf Herleshausen [Gem., Werra-Meißner-Kr.] auf der Werra, genannt Steinstock [heute Schloss Augustenau] (der Steinen Stock), mit ihren Hofreiten und ihrem Bezirk; 2.) das Losvorwerk zu Herleshausen, dazu 63 Acker Land und elf Acker Wiesen; 3.) das kleine Vorwerk zu Herleshausen, dazu 52 Acker Land und 30 Acker Wiesen, von denen zehn zu den besten, zehn zu den mittelmäßigen und zehn zu den geringsten Wiesen gehören; insgesamt sind es fünf Hufen und sechs Morgen Acker und Wiesen; 4.) drei Hintersiedel, die um den Steinstock herum lagen, die Georg von Reckrod aufgekauft hatte. Der Burgsitz ist fortan gefreit. Sollte der 1563 Belehnte nach seinem Tod keine männlichen Erben hinterlassen, steht es dem Landgrafen von Hessen frei, die genannten Lehen von den Töchtern oder den anderen rechtmäßigen Erben für 3.000 Gulden zu erwerben; etwaige Besserung soll den Erben angerechnet werden. Die Ehefrau des 1563 Belehnten erhält zeitlebens die Leibzucht an den Lehen, sofern sie nicht einen anderen Witwensitz nimmt.
Siegler
Anton von Wersabe, Kämmerer und Rat Landgraf Philipps von Hessen
Formalbeschreibung
Lehnsrevers
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Belehnte/r: Anton von Wersabe, Kämmerer und Rat Landgraf Philipps von Hessen
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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