Identifikation
Titel
Privileg des Frankfurter Rates über die Kassierung der Judenschulden: Schulden unter 10 Gulden sollen einschließlich der Zinsen abgetan sein, die Juden sollen die Briefe darüber und Pfänder herausgeben; bei Schulden über 10 Gulden sollen die bereits gezahlten Zinsen von der Schuldsumme abgezogen werden und die Forderung an den Rat fallen, der später darüber entscheidet; wenn Gläubiger und Schuldiger sich nicht einigen, soll die Sache vom Schöffengericht entschieden werden. Neue Schulden (nach dem 16. Sept. 1390) sind in voller Höhe zu bezahlen (vgl. Kracauer, Gesch., I, 71).
Papierblatt, ohne Datum; ohne Beglaubigungsmittel.
Laufzeit
19.05.1391
Alte Archivsignatur
Ugb. E 47 S
Vermerke
Deskriptoren
Sachbegriffe: Schuldenerlaß;
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Kracauer, UB, S. 159 (nach Ugb. E 55 A Nr. 22)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |
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Detailseite | Nutzungsdigitalisat | Akte (tif) |
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